Es gibt drei Hauptgründe, warum schon mit etwa 4 bis 6 Lebensjahren mit der sog. "Kieferorthopädischen Frühbehandlung" begonnen werden sollte:
- Deutliche Zahn- und Kieferfehlstellungen
- Schädliche Angewohnheiten wie anhaltendes Daumenlutschen
- Frühzeitiger Verlust von Milchzähnen
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Kind möglicherweise davon betroffen ist, lesen Sie bitte die folgenden Informationen:
In welchen Fällen ist eine KFO-Frühbehandlung notwendig?
OFFENER BISS
Normalerweise überdecken bei geschlossenem Mund die oberen Schneidezähne leicht die unteren. Durch Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder Schnullern kann ein sog. offener Biss entstehen.
Wenn bei Ihrem Kind zwischen oberen und unteren Schneidezähnen trotz geschlossenem Mund ein breiter Spalt sichtbar ist, sollte diese Fehlstellung frühzeitig kieferorthopädisch behandelt werden.

KREUZBISS
In einem harmonisch geformten Gebiss überragen die oberen Zähne leicht die unteren. Bei einem Kreuzbiss ist es umgekehrt: Die unteren Zähne stehen weiter nach außen. Ein solcher Kreuzbiss kann nur an den Schneidezähnen, aber auch an den Backenzähnen bestehen.
Er kann einseitig oder beidseitig sein und oft mit einer
Seitwärtsverlagerung des Unterkiefers einhergehen. Wenn Sie bei Ihrem Kind solche Fehlstellungen beobachten, lassen Sie sich rechtzeitig kieferorthopädisch beraten.
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