Dr. Köhler und Partner

Bismarckstr. 21 • 95028 Hof

Kieferorthopädie

für Erwachsene

Warum KFO für Erwachsene?

Immer mehr Erwachsene wollen ihre Zähne kieferorthopädisch regulieren lassen:


  • Sie wollen endlich gleichmäßig stehende, schöne Zähne
  • Sie wollen einen Fehlbiss korrigieren lassen, der ihnen Kiefergelenks-Probleme macht
  • Sie wollen Ihre Wirbelsäule entlasten, die wegen ihres Fehlbisses verkrümmt ist

Allerdings fragen sie sich, ob eine KFO-Behandlung in ihrem Alter noch möglich ist. Hier sind die Antworten:


Bis zu welchem Alter ist die Kieferorthopädie möglich?

Grundsätzlich können Zähne bis ins hohe Alter kieferorthopädisch reguliert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Zähne fest im Knochen stehen und keine Parodontitis (Zahnbett-Erkrankung) vorliegt.

 

Bei Jugendlichen zwischen 9 und 16 Jahren nutzt man den pubertären Wachstumsschub, um die Regulierung zügig durchzuführen. Bei einem Erwachsenen ist das Wachstum abgeschlossen, weshalb eine kieferorthopädische Behandlung länger als bei Jugendlichen dauert.


Was ist anders bei der Erwachsenen-KFO?

Bei Erwachsenen können schon funktionelle oder gesundheitliche Probleme vorliegen, die vor einer kieferorthopädischen Behandlung untersucht und ggf. behandelt werden müssen:


  • Zahnfleisch-Entzündungen und Parodontitis
  • Störungen der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur (z.B. Kiefergelenkknacken, Zähneknirschen)
  • Rückenschmerzen, Wirbelsäulen-Verkrümmungen, Becken-Schiefstand


Bezahlt die Krankenkasse KFO-Kosten auch bei Erwachsenen?

WENN SIE GESETZLICH VERSICHERT SIND:

In der Regel bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) keine Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Es gibt nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).



WENN SIE PRIVAT VERSICHERT SIND:

Hier kommt es auf den Tarif an, den Sie mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben: Wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass Sie Geld von Ihrer PKV bekommen. Lassen Sie sich dazu in unserer Praxis und von Ihrem Versicherungs-Fachmann beraten.

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